Das Bundesjustizminesterium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht herausgebracht, allerdings ist dieser genauso verbindlich wie alle anderen Abhandlungen zum Thema Impressum. So wird bereits auf der Startseite mit dem Satz:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
darauf hingewisen das selbst das Bundesjustizministerium mit den Gesetzen zur Impressumspflicht nicht klarkommt. Besonders verwunderlich ist es das das Bundesjustizministerium sich von der Rechtsverbindlichkeit seiner eigenen Publikationen distanziert. Sollte man nicht wenigstens das BMJ in Rechtsfragen für voll nehmen können?
Ein Absatz wie:
Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.
bestätigt meine Meinung zur Impressumspflicht mal wieder.
Fazit des Leitfadens ist in meinen Augen das man am besten alle Daten welche man irgendwo über seine Person auftreiben kann ins Impressum schreibt.

Oktober 7th, 2008 at 16:56
Naja, mit Steuernummer und Bankverbindung wäre ich da eher schon vorsichtiger. ich finde diesen Ratgeber hier ganz sinnvoll: http://www.digi-info.de/de/net.....istent.php
Oktober 7th, 2008 at 17:26
[...] Jemand der Anwälte in Vulkane wirft. Recht, Telemediengesetz | Ähnliche [...]
Oktober 7th, 2008 at 17:55
[...] kann man sich schon ein ordentliches Impressum zusammenbauen, auch ohne studiert zu haben. Vor allen anderen Stolperfallen, die es da noch so gibt, aber abgesehen, denn die bleiben bestehen. Wer sich [...]
Oktober 7th, 2008 at 18:49
Muss ich jetzt wohl doch im Impressum veröffentlichen das ich gerne Damenschuhe trage. Sicher ist sicher…. Nicht das da noch was nachkommt.
Oktober 7th, 2008 at 19:48
@Pisi, link einfach auf deine flickr galerie :-)
Oktober 7th, 2008 at 23:07
Tja, diesen Leitfaden sollte sich mal unser Bundestagspräsident zu Gemüte führen …
http://www.assoziations-blaste.....ert.1.html
Ich bin ja insbesondere bei privaten Websites sehr skeptisch bezüglich Impressumspflicht; aber von jemandem in dieser position erwarte ich, dass er sich an Gesetze hält bzw. dass er Leute hat, die ihn entsprechend beraten…
Oktober 8th, 2008 at 13:16
Ich kann in der Broschüre auf den ersten Blick sowieso keine Unterschiede zu dem erkennen, was wir für unseren Kunden seit Jahren umsetzen. Also haben wir eine neue, _rechtlich unverbindliche_ Broschüre mit kaum Neuigkeitswert. Was soll man da sagen? Etwa “Danke, jetzt wissen wir wohin Steuergelder so fließen können”?
Oktober 8th, 2008 at 14:09
Impressumspflicht ist doch cool, da hab ich immer gleich eine E-Mail Adresse wenn ich den Webmaster mal anschreiben will. Genauso wie es auch gedacht war/ist.
Ansonsten reicht doch einfach Name, Adresse, E-Mail – wer mehr angibt ist selber schuld.
Oktober 9th, 2008 at 13:31
[...] diese Aktion des bmj als Akt des guten Willens, wenngleich ein hilfloser Akt und schließe mich joghurtKULTUR an, am besten alles was man je über sich in Erfahrung bringen kann rein ins Impressum. [...]
Oktober 22nd, 2008 at 02:54
Ich frage mich, was die Entwicklung dieses “Leitfadens” den deutschen Steuerzahler wohl gekostet haben wird.
Beim Lesen solcher Dinge bin ich ja direkt froh, meinen ständigen Lebensmittelpunkt eben nicht in .de zu haben …
Februar 5th, 2010 at 15:17
admin silme linkleri kardeşim burda sesli cat sitmize backlink atıyoruz ayıp oluyor hee sizde gelin sesli chat sesli sohbet yaparsınız fenamı :D
Juli 30th, 2010 at 16:08
Ein unverantwortliche Arbeit des Rechtsanwälte und Staatsanwälte als vertreter des Gesetzes
Juni 10th, 2011 at 05:02
Tipss zur Impressumspflicht und zur rechtssicheren Gestaltung von Webseiten gibt es auch hier Die rechtssichere Website
September 12th, 2011 at 10:36
Ansonsten reicht doch einfach Name, Adresse, E-Mail – wer mehr angibt ist selber schuld
Tadilat usta
Tadilat
Oktober 11th, 2011 at 09:44
Ansonsten reicht doch einfach Name, Adresse, E-Mail – wer mehr angibt ist selber schuld
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Oktober 18th, 2011 at 03:15
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Oktober 7th, 2012 at 20:29
Das ist absurd. Diese ganze Abmahnerei gehört sowieso abgeschafft. Verpflichtend sollte sein, dass man dem Betroffenen eine Chance gibt, den Fehler auszubessern. Manchmal sieht man ja im Impressum den Satz “Keine Abmahnung ohne vorherige Benachrichtigung”. Das ist natürlich nur ein frommer Wunsch des Webseitenbetreibers…
Eine erste Übersicht bietet §5 TMG, da brauch ich dann auch keinen wachsweichen Ratgeber.