Aug 23

51430 logo gez-freie-zoneAls ich diesen Artikel im Blog von Robert Basic entdeckte musste ich bereits schmunzeln, aber was mich ein Blog weiter erwartete hat mir die Cola aus der Nase geholt.

Die GEZ mahnt doch nun tatsächlich Leute ab weil sie Begriffe wie “GEZ-Gebühren“, “PC-Gebühr“, “GEZ-Anmeldung” oder “Gebürenfahnder” in ihrem Blog verwenden!

akademie.de, bzw. deren abgemahnte Webmaster boten bisher Tipps und Musterbriefe zum Thema GEZ. Wobei zu sagen ist das illegale Paktiken weder empfohlen noch erläutert wurden.

Den Vogel schiesst allerdings die Tabelle welche Bestandteil der Abmahnung ist und auf akademie.de einzusehen ist. Demnach war die unfreundliche nicht aufgebende überaus nervende GEZ-Raubritterein, welche vor einige Wochen vor meiner Tür stand also vom Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragte. Ich wohnte also nur zufällig im Bezirk des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten und daher hat sie mich garnicht geziehlt belästigt aufgesucht. Sie wollte mich nur fragen ob ich die gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte und gesetzliche Rundfunkgebühren für altbackene Rundfunkgeräte an die GEZ zahle. Ihr läge nämlich keine gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte vor. Es ging ihr nur um mein Seelenwohl und nicht um die Fangprämie Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie wollte mir auch direkt einen Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr da lassen.

Ich gebe ja zu das ich das dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV nicht zurückgesendet habe da ich Spaß an mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird habe. Das meine Freundin (ab morgen Frau) bereits die GEZ Gebühren gesetzlichen Rundfunkgebühren über ihren Namen zahlt und die Wegelagerin der Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter mich nicht in Ruhe fernsehen lassen wollte sah ich mich gezwungen die komische Schabracke Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter des Hauses zu verweisen.

Es wird echt Zeit die Domain www.genug-gez-ahlt.de in Betieb zu nehmen!

Wer den Text nun nicht versteht, der solle sich die Übersetzung auf akademie.de zu Herzen nehmen :-)

4 Responses to “Heute schon ABGemahnt?”

  1. oberleiner Says:

    na dann wohl herzlichen glückwunsch zur hochzeit

  2. Brandau Says:

    Dann alles Gute für das Eheleben und eine schöne Hochzeit. Sieht ja nach besten Hochzeitswetter aus.

  3. Patrick (finanzen news) Says:

    Da weiss man wieder nicht, ob man lachen oder weinen soll…
    Laut Heise haben aber ARD und ZDF den Verein in Sorge ums eigene Image mittlerweile wohl zur Mäßigung angehalten. Eine Google-Suche nach
    site:gez.de intitle:gez gebühren
    fördert zudem erschreckendes zutage :)

  4. film izle Says:

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