Aug 12

b-agbHeute behandeln wir mal wieder einen Fall von komplettem technischen Unverständnis. Wie hier genau beschrieben, hat das OLG Frankfurt in seinem Urteil Az: 3/8 O 25/07 vom 9.5.2007 einfach mal beschlossen das die Anzeige der AGB in IFrames oder Scrollbaren Boxen rechtswiedrig ist. Dadurch das der Käufer die AGB nicht vollständig sieht und man nicht davon ausgehen kann das ein Nutzer mit der Technik des Scrollens vertraut ist, kann der Nutzer die AGB nicht im Zusammenhang sehen und verstehen.

Hallo OLG Frankfurt? Wieder mal Kaugummi geraucht? Für mich sind die deutschen Gestze nun auch hinfällig da diese in Büchern niedergeschriben sind. Mit der Technik des Umblätterns hat mich niemals wer vertraut gemacht. Von meiner Steuererklärung gibt es nun nurnoch das Deckblatt. Den komplizierten Vorgang des Seitenwechsels hat mir noch kein Finanzbeamter erklärt.

Sorry, aber irgendwann ist doch auch mal gut mit dem Regulierungskram!

3 Responses to “Scrollbare AGB sollen nun unzulässig sein?”

  1. Kevin Says:

    Ich halte das ehrlich gesagt für nicht so falsch wie andere Entscheidungen.
    Manche Anbieter verstecken ihre AGB in einem so kleinen Fenster, dass einem das Lesen unheimlich schwer fällt.
    Zusätzlich könnte es meiner Meinung nach noch eine Pflicht geben, die AGB über einen Zusatzlink downloadbar zu machen.

  2. Christian Schmidt Says:

    Finde die Entscheidung richtig, vorallem diese Abzock SMS, Lebensalter etc Seiten haben ja oft die Agbs so versteckt. Vorteil für solche Anbieter ist jetzt vielleicht auch das sich nicht mehr so viele Kunden rausreden können das Sie es nicht gelesen haben. Hat alles so Vor- und Nachteile ;)

  3. Brandau Says:

    In dem von dir angegebenen Link heißt es ja auch noch:

    “Die Größe des Kastens soll dabei allerdings eine Rolle spielen. Wie groß eine solche Box sein solle, lässt die Entscheidung offen.”

    Wenn derjenige durch die Gestaltung der scrollbaren Box die Widerrufsbelehrung verstecken will, dann ist die Entscheidung doch gut nachvollziehbar. Wer unbedingt Boxen verwenden will sollte diese eben groß genug gestalten und gut sichtbar positionieren. Sicherer ist natürlich die Variante ohne Box.

    @Christian Schmidt
    Den Abzockern ist es ja eh egal, dass Gerichte meinen, sie müßten mehr Hinweise geben oder ihre AGBs sichtbarer platzieren, die setzen meist eher darauf, dass die Leute zahlen weil ihnen plötzlich ein Inkassobüro mahnende Briefe schreibt und sie ihre Ruhe haben wollen.

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